Köln 20.09 – Marsch für das Leben verhindern.

Am Samstag den 20.9. findet in Köln der sogenannten „Marsch für das Leben“ statt.

Beim Aufmarsch sammeln sich Abtreibungsgegner:innen aller couler – christlichen Fundamentalist:innen, Freikirchen und Teile der katholischen Kirche. Es ist eine reaktionäre und antifeministische Mobilisierung so wundert es nicht, dass sich rechte Politiker:innen bis hin zu offenen Nazis daran beteiligen.

Sie hetzten gegen alle, die nicht in ihr Weltbild passen und die nicht ihren patriarchalen Rollenbildern entsprechen – neben Frauen* trifft das genauso queere Menschen. Sie fordern ein totales Abtreibungsverbot unter dem Vorwand des Lebensschutz, gemeint ist dabei lediglich das ungeborene Leben.

Es ist ein Frontalangriff gegen jegliche körperliche Selbstbestimmung.

Deshalb:

Diesen Marsch wollen wir verhindern – es liegt an uns unsere Selbstbestimmung zu erkämpfen. 

Nehmen wir uns die Straße, in Köln und überall da wo es notwenig ist.

Mehr Infos zu den Protesten gegen den Marsch für das Leben Köln gibt es hier:

https://www.prochoicekoeln.org/

Bericht & Video: 150 Jahre Kriminalisierung – 150 Jahre §218 – weg damit!

das war für einige Frauen* in Villingen-Schwenningen mehr als Anlass genug, aktiv zu werden und ihre Wut über die Anmaßung von Richter:innen, Staatsanwälte:innen, Pfaffen und selbsternannten Lebensschützer:innen und Rechten aller Couleur, Frauen* das Recht abzusprechen über den eigenen Körper zu bestimmen, zum Ausdruck zu bringen. Sie hatten auch keine Laune, sich über Corona-Auflagen etc. sich an den kommunalen Ordnungsbehörden abzuarbeiten, deshalb machten sich Frauen* in lockeren Zweiergruppen auf den Weg, diese Gewalt gegen Frauen* und den Kampf für ein selbstbestimmtes Leben, in der Stadt sichtbar zu machen. „Bericht & Video: 150 Jahre Kriminalisierung – 150 Jahre §218 – weg damit!“ weiterlesen

Weg mit dem §218 – Selbstbestimmung statt Verurteilung!

Am 15. Mai 1871, vor 150 Jahren, wurde der §218 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Für uns Frauen* alles andere als ein Grund zu feiern.

Nach wie vor gibt es diesen Paragrafen und nach wir vor ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht legal, ist mit Fristen, mit bürokratischen Hürden, mit Mangel an Informationen und mit Kosten verbunden. Durch gezielte Anzeigen werden Ärzt:innen wegen Informationen zu Schwangerschaftsabbruch nach §219a strafrechtlich verfolgt und auch bedroht. Für betroffene Frauen* wird es damit noch schwieriger, die ohnehin schon eingeschränkten Rechte nach dem §218 wahrzunehmen.

Früher wie auch heute, ist die Frage über einen Schwangerschaftsabbruch auch eine Klassenfrage.

Der Paragraf ist ein systematischer Angriff auf unsere -körperliche- Selbstbestimmung, auf unsere Lebensplanung und unsere soziale Wirklichkeit. „Weg mit dem §218 – Selbstbestimmung statt Verurteilung!“ weiterlesen