Am 15. Mai 1871, vor 150 Jahren, wurde der §218 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Für uns Frauen* alles andere als ein Grund zu feiern.
Nach wie vor gibt es diesen Paragrafen und nach wir vor ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht legal, ist mit Fristen, mit bürokratischen Hürden, mit Mangel an Informationen und mit Kosten verbunden. Durch gezielte Anzeigen werden Ärzt:innen wegen Informationen zu Schwangerschaftsabbruch nach §219a strafrechtlich verfolgt und auch bedroht. Für betroffene Frauen* wird es damit noch schwieriger, die ohnehin schon eingeschränkten Rechte nach dem §218 wahrzunehmen.
Früher wie auch heute, ist die Frage über einen Schwangerschaftsabbruch auch eine Klassenfrage.
Der Paragraf ist ein systematischer Angriff auf unsere -körperliche- Selbstbestimmung, auf unsere Lebensplanung und unsere soziale Wirklichkeit. „Weg mit dem §218 – Selbstbestimmung statt Verurteilung!“ weiterlesen